Waldbrand - feuerwehr.tomerdingen.de

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Die heißen Temperaturen der kommenden Tage führen  zu einem deutlich gestiegenen Waldbrandrisiko im Land. Fast  flächendeckend wird die zweithöchste Stufe 4 erreicht, die hohe Gefahr  bedeutet. Waldbrandgefahr besteht vor allem in lichtdurchlässigen  Kiefernwäldern, insbesondere in der nördlichen Rheinebene zwischen  Rastatt und Mannheim. Dieser Zustand wird voraussichtlich bis zum  Wochenende anhalten. Angekündigte Schauer – vor allem im Südosten –  werden nur zu kurzer Entspannung führen.
„Die für die kommenden Tage angekündigten hohen  Temperaturen werden die Waldbrandgefahr im Land wieder dramatisch  ansteigen lassen. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten in den  nächsten Tagen unbedingt Vorsichtsmaßnahmen beachten“, sagte  Forstminister Alexander Bonde. Dazu gehöre unter anderem die Beachtung  des Rauchverbotes im Wald. Auch das Grillen sei nur an offiziellen  Grillplätzen erlaubt. „Wichtig ist es, Feuer an den erlaubten Plätzen  stets zu beaufsichtigen und beim Verlassen komplett zu löschen. Denn  mehr als die Hälfte der Waldbrände entsteht durch Fahrlässigkeit und  kann vermieden werden. Sollte es doch einmal zu einem Brand kommen, ist  es wichtig, diesen sofort und mit möglichst genauer Ortsangabe zu  melden“, sagte Bonde.
Die Waldstruktur im Land mit Mischwäldern,  Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit  verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem  gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen  Zugang für die Feuerwehren. „Trotzdem sollten Waldbesucher gerade bei  hoher Waldbrandgefahr die gebotenen Regeln berücksichtigen“, sagte der  Minister.  
Regeln beim Waldbesuch
Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer  machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf  den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die  jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das  Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt  zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Im Brandfall
Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung  an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende  Informationen wichtig:
  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort,  von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer,  Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese  eventuell zum Brandort geführt werden können.
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