Die heißen Temperaturen der kommenden Tage führen
zu einem deutlich gestiegenen Waldbrandrisiko im Land. Fast
flächendeckend wird die zweithöchste Stufe 4 erreicht, die hohe Gefahr
bedeutet. Waldbrandgefahr besteht vor allem in lichtdurchlässigen
Kiefernwäldern, insbesondere in der nördlichen Rheinebene zwischen
Rastatt und Mannheim. Dieser Zustand wird voraussichtlich bis zum
Wochenende anhalten. Angekündigte Schauer – vor allem im Südosten –
werden nur zu kurzer Entspannung führen.
„Die für die kommenden Tage angekündigten hohen
Temperaturen werden die Waldbrandgefahr im Land wieder dramatisch
ansteigen lassen. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten in den
nächsten Tagen unbedingt Vorsichtsmaßnahmen beachten“, sagte
Forstminister Alexander Bonde. Dazu gehöre unter anderem die Beachtung
des Rauchverbotes im Wald. Auch das Grillen sei nur an offiziellen
Grillplätzen erlaubt. „Wichtig ist es, Feuer an den erlaubten Plätzen
stets zu beaufsichtigen und beim Verlassen komplett zu löschen. Denn
mehr als die Hälfte der Waldbrände entsteht durch Fahrlässigkeit und
kann vermieden werden. Sollte es doch einmal zu einem Brand kommen, ist
es wichtig, diesen sofort und mit möglichst genauer Ortsangabe zu
melden“, sagte Bonde.
Die Waldstruktur im Land mit Mischwäldern,
Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit
verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem
gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen
Zugang für die Feuerwehren. „Trotzdem sollten Waldbesucher gerade bei
hoher Waldbrandgefahr die gebotenen Regeln berücksichtigen“, sagte der
Minister.
Regeln beim Waldbesuch
Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Im Brandfall
Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung
an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende
Informationen wichtig:
- Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.